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Neueste Informationen zur Corona-Landesverordnung

19.06.2020 von Anka Venohr

Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an, auch kontaktintensive Sportarten können ausgeübt werden. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme 2. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.

Wir werden ab Dienstag dem 23.06.2020 unseren Trainingsbetrieb dementsprechend anpassen. Alle bestehenden Hygienevorschriften haben selbstverständlich weiterhin Bestand. Geplant ist, an den Dienstagen eine Trainingseinheit von 18.00 bis 19.00 Uhr und eine von 19.30 – 21.00 Uhr, an den Donnerstagen (Auflage- und Pistolenschützen) ebenfalls von 18.00 – 19.00 Uhr und 19.30 – 21.00 Uhr sowie an den Freitagen von 17.00 – 18.30 Uhr und 19.00 – 20.30 Uhr.

Unseren Mitgliedern werden wir einen Link zukommen lassen, mit dem die Standbelegung auch online vorgenommen werden kann. Selbstverständlich könnt ihr euch auch weiterhin persönlich (wie bisher) für eine Startzeit eintragen.